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Kindergeld Beantragen Über 18 Formular – Anleitung und Voraussetzungen

Leon Fischer Klein • 2026-04-02 • Gepruft von Elias Hoffmann

Mit dem 18. Geburtstag endet der Anspruch auf Kindergeld nicht automatisch. Viele Eltern können die finanzielle Unterstützung für ihre volljährigen Kinder bis zum 25. Lebensjahr weiter erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist jedoch ein neuer Antrag erforderlich, da die Zahlungen nicht von alleine weiterlaufen.

Die Beantragung unterscheidet sich in einigen Punkten von der regulären Kindergeldantragstellung für Minderjährige. Neben den spezifischen Formularen müssen Eltern den Ausbildungs- oder Studienstatus ihres Kindes nachweisen. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit prüfen jeden Einzelfall individuell.

Kann ich Kindergeld für mein Kind über 18 beantragen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist das möglich. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

Maximales Alter: Bis 25 Jahre bei Erstausbildung
Antragsformular: KG1 mit Anlage Kind (KG1-AnK)
Zuständigkeit: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Monatlicher Betrag: 250 Euro (Stand 2024)

Die zentralen Aspekte für den Anspruch:

  • Die Zahlung endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag
  • Ein neuer Antrag ist zwingend erforderlich
  • Nachweis über Schul- oder Berufsausbildung nötig
  • Maximal bis zum 25. Lebensjahr bei Erstausbildung möglich
  • Bei Behinderung kann der Anspruch über 25 hinaus bestehen
  • Übergangszeiten zwischen Schule und Ausbildung: maximal 4 Monate
  • Antragstellung zeitnah empfohlen (rückwirkend maximal 6 Monate)
Fakt Details
Maximales Alter 25 Jahre bei Erstausbildung
Monatsbetrag 250 Euro (2024)
Hauptformular KG1 (Antrag auf Kindergeld)
Anlage pro Kind KG1-AnK
Rückwirkende Beantragung Bis zu 6 Monate
Rechtlicher Anspruch rückwirkend Bis zu 4 Jahre (für Kinderfreibetrag relevant)
Übergangszeit Maximal 4 Monate zwischen Abschluss und Ausbildung
Wochenarbeitszeit bei 2. Ausbildung Maximal 20 Stunden
Online-Übermittlung Mit Bund-ID ohne Unterschrift möglich
Zuständige Stelle Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Anspruch besteht für Kinder zwischen dem 18. und dem vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie sich in einer Erstausbildung oder einem Studium befinden. Auch bei einer Zweitausbildung ist eine Zahlung möglich, wenn das Kind maximal 20 Stunden wöchentlich arbeitet oder einen Minijob ausübt. Weitere Informationen dazu bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Welches Formular brauche ich für den Kindergeldantrag über 18?

Für volljährige Kinder müssen Sie spezifische Formulare verwenden, die sich von denen für minderjährige Kinder unterscheiden.

Die Basisdokumente: Antrag KG1 und Anlage Kind

Grundlage ist der Antrag auf Kindergeld (KG1). Dieser Hauptantrag muss für jedes Kind ergänzt werden durch die Anlage Kind zum Hauptantrag (KG1-AnK). Diese Anlage enthält die spezifischen Angaben zum aktuellen Lebensstatus Ihres volljährigen Kindes.

Situationsspezifische Bescheinigungen

Je nach Lebenssituation des Kindes benötigen Sie zusätzliche Nachweise:

  • Schulbescheinigung (KG 5a): Für Schüler
  • Erklärung zum Ausbildungsverhältnis (KG 5b): Für volljährige Kinder in Berufsausbildung
  • Praktikumsbescheinigung: Für Praktikanten
  • Mitteilung für ein volljähriges Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz: Bei fehlendem Ausbildungsplatz mit Nachweis der Bemühungen

Alle Formulare stehen auf den Seiten der Familienkasse zum Download bereit. Alternativ finden Sie die Dokumente auch direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Angaben zur Steuerpflicht

Für die Antragstellung benötigen Sie die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes sowie Ihre eigene. Diese sind in dem Antrag zwingend anzugeben.

So beantragen Sie Kindergeld für Volljährige – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Antragstellung kann digital oder analog erfolgen. Beide Wege führen zur Familienkasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Online über das Familienportal

Der empfohlene Weg führt über die Internetseite der Familienkasse. Dort rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen ihn aus. Besitzen Sie eine Bund-ID, können Sie den Antrag ohne Unterschrift direkt online übermitteln. Dies beschleunigt das Verfahren erheblich.

Ohne Bund-ID drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden ihn per Post zur Familienkasse. Weitere Details zum Verfahren finden sich beim Bayernportal.

Per Post mit Papierformular

Laden Sie die erforderlichen Formulare herunter, füllen Sie den Antrag (KG1) und die Anlage Kind handschriftlich aus und sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise. Reichen Sie alles bei der zuständigen Familienkasse ein.

Optimale Antragstellung

Da eine rückwirkende Auszahlung maximal für sechs Monate erfolgt, empfiehlt sich eine zeitnahe Einreichung unmittelbar nach dem 18. Geburtstag.

Ähnlich strukturierte Serviceansätze finden sich auch in anderen Bereichen: Der E.ON Kundenservice Telefonnummer Kostenlos – Hotline für Privatkunden bietet beispielsweise ebenfalls digitale Erreichbarkeit kombiniert mit traditionellen Kontaktkanälen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für Kindergeld über 18?

Neben den Formularen müssen Sie verschiedene Nachweise erbringen, die Ihren Anspruch belegen. Dies umfasst neben den Steuer-Identifikationsnummern auch den Nachweis der aktuellen Lebenssituation des Kindes.

Bei Behinderungen sind ärztliche Bescheinigungen erforderlich, die über den Grad der Behinderung und die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit informieren. Für Kinder ohne Ausbildungsplatz müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind ernsthaft um einen Platz bemüht.

Meldepflicht bei Änderungen

Änderungen in der Lebenssituation Ihres Kindes, wie der Abschluss der Ausbildung oder ein vorzeitiges Studienende, müssen Sie unverzüglich der Familienkasse mitteilen. Informationen zum Kindergeld über 18 Jahre hinaus, wie zum Beispiel zum ${Black Friday 2025 Beginn}, finden Sie hier. Black Friday 2025 Beginn

Detaillierte Übersichten wie bei der Besetzung von Animal Kingdom – Hauptdarsteller, Rollen und Wechsel finden sich auch in den Antragsunterlagen für verschiedene Ausbildungssituationen, um den Überblick zu behalten.

Welche Stationen durchläuft der Antrag von der Einreichung bis zur Zahlung?

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres: Der bisherige Anspruch endet vorläufig. Eltern müssen nun aktiv einen neuen Antrag stellen.
    Quelle: Bundesagentur für Arbeit
  2. Einreichung des Antrags: Möglich online oder schriftlich bei der zuständigen Familienkasse. Die Angabe eines früheren Bezugsmonats ist möglich.
    Quelle: Familienportal.de
  3. Prüfung der Unterlagen: Die Familienkasse prüft den Ausbildungsstatus und die persönlichen Voraussetzungen. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 4 bis 8 Wochen.
  4. Bewilligung und Auszahlung: Nach Genehmigung beginnen die monatlichen Zahlungen. Der Betrag wird auf das angegebene Konto überwiesen.

Was ist gesetzlich fixiert, wo gibt es Auslegungsspielraum?

Gesicherte Regelungen

  • Rechtsanspruch besteht bis zum 25. Lebensjahr bei Erstausbildung (BKGG § 32)
  • Monatlicher Betrag beträgt einheitlich 250 Euro
  • Formularpflicht ab dem 18. Lebensjahr unumgänglich
  • Rückwirkende Zahlung maximal 6 Monate

Individuelle Prüfung erforderlich

  • Ausmaß der Erwerbstätigkeit während einer Zweitausbildung
  • Anerkennung konkreter Übergangsphasen zwischen Schule und Ausbildung
  • Prüfung von Sonderfällen bei Studienunterbrechungen

Welche rechtlichen Grundlagen regeln das Kindergeld für Volljährige?

Die Gewährung von Kindergeld für Personen über 18 Jahre ist im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt. Dabei bildet Paragraph 32 die zentrale Rechtsgrundlage, die die Altersgrenzen und Ausbildungsvoraussetzungen definiert. Die Familienkassen fungieren als ausführende Stellen der Bundesagentur für Arbeit und wenden diese Bestimmungen praxisnah an.

Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen ermöglicht eine flächendeckende Bearbeitung der Anträge. Dabei bleibt die Bundesagentur für Arbeit der übergeordnete Träger, während die Familienkassen die direkte Anlaufstelle für Bürger darstellen.

Auf welchen offiziellen Stellen basieren die Angaben?

Kindergeld für volljährige Kinder wird zwischen dem 18. und vollendeten 25. Lebensjahr unter bestimmten Bedingungen gezahlt, insbesondere wenn sich das Kind in Ausbildung, Studium oder in einer anerkannten Übergangszeit befindet.

— Bundesagentur für Arbeit

Das Kindergeld wird für Ihr volljähriges Kind gewährt, wenn es zum ersten Mal eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert.

— Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wie lässt sich das Verfahren zusammenfassen?

Für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr können Eltern Kindergeld weiter erhalten, müssen jedoch einen neuen Antrag mit den Formularen KG1 und Anlage Kind stellen. Neben den persönlichen Daten sind Nachweise über Ausbildung oder Studium erforderlich. Die Online-Antragstellung mit Bund-ID beschleunigt das Verfahren. Bei fristgerechter Einreichung erfolgt die Zahlung rückwirkend bis zu sechs Monate.

Häufig gestellte Fragen

Wann wird Kindergeld für über 18 ausgezahlt?

Nach Genehmigung des Antrags durch die Familienkasse erfolgt die monatliche Auszahlung auf das angegebene Bankkonto. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 bis 8 Wochen.

Gibt es Kindergeld rückwirkend über 18?

Ja, maximal bis zu 6 Monate rückwirkend ab Antragseingang. Der rechtliche Anspruch kann bis zu vier Jahre zurückliegen, beeinflusst dann aber nur den Kinderfreibetrag.

Ändert sich die Kindergeldhöhe ab 18?

Nein, der Betrag bleibt unverändert bei 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt keine automatische Reduzierung oder Erhöhung beim Übergang zur Volljährigkeit.

Kindergeld für Studierende über 18?

Ja, bei Erststudium bis zum 25. Lebensjahr möglich. Bei Zweitstudium oder paralleler Erwerbstätigkeit prüft die Familienkasse den Einzelfall.

Familienkasse Kindergeldantrag online über 18?

Ja, über die Internetseite der Familienkasse. Mit Bund-ID ist eine sofortige Online-Übermittlung ohne Unterschrift möglich.

Wo reiche ich den Kindergeldantrag über 18 ein?

Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Adresse finden Sie online auf der Arbeitsagentur-Webseite.

Gibt es eine Frist für den Antrag nach dem 18. Geburtstag?

Es gibt keine harte Frist, jedoch verfallen Ansprüche für frühere Monate nach sechs Monaten Rückwirkung. Eine zeitnahe Beantragung sichert den vollen Leistungsanspruch.

Leon Fischer Klein

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